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Zugänglichkeit

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Das ERN-EYE verpflichtet sich, seine Website und seinen Mitgliederbereich gemäß Artikel 47 des Gesetzes Nr. 2005-102 vom 11. Februar 2005 zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für diese Website: https://www.ern-eye.eu.

Konformitätsstatus

Die ERN-EYE-Website entspricht teilweise dem französischen Allgemeinen Referenzrahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit (RGAA 4.12).

Testergebnisse

Das von Com6 Interactive durchgeführte Compliance-Audit ergab Folgendes:

77 % der RGAA-Kriterien werden erfüllt.
Die durchschnittliche Compliance-Rate des Online-Dienstes liegt bei 86 %.

Unzugänglicher Inhalt

Der folgende Inhalt ist aus folgenden Gründen nicht zugänglich:

Nichtkonformität

Auf dieser Website werden zwei verschiedene interaktive Karten angezeigt, die den Standort unserer Voll- und angeschlossenen Mitglieder zeigen und für sehbehinderte Benutzer möglicherweise nicht zugänglich sind. Wir haben eine Alternative, gestaltet als Liste, zur Verfügung gestellt an dieser Adresse.

Befreiungen von unverhältnismäßiger Belastung

Einige PDF-Dokumente fallen unter die Ausnahmekriterien für unverhältnismäßige Belastungen.

Inhalte, die nicht den Barrierefreiheitsverpflichtungen unterliegen

Einige von Dritten erstellte Dokumente wie Videos, PDFs, Powerpoints oder andere Dateitypen unterliegen nicht den Barrierefreiheitsverpflichtungen, die in den Geltungsbereich von ERN-EYE fallen.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 14. November 2023 erstellt.

Für die Entwicklung der Website verwendete Technologien

Desktop-Testumgebung

Windows 10 / NVDA / Firefox
Windows 10 / JAWS / Firefox
Mac OS Ventura / VoiceOver / Safari

Website-Seiten unterliegen der Konformitätsüberprüfung

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Feedback und Kontakt

Wenn Sie nicht auf Inhalte oder einen Dienst zugreifen können, können Sie sich an den Website-Administrator wenden, um zu einer zugänglichen Alternative weitergeleitet zu werden oder den Inhalt in einer anderen Form zu erhalten.

Rückgriff

Dieses Verfahren sollte in folgendem Fall angewendet werden:

Sie haben dem Website-Administrator ein Barrierefreiheitsproblem gemeldet, das Sie daran hindert, auf Inhalte oder Dienste im Portal zuzugreifen, und Sie haben keine zufriedenstellende Antwort erhalten.